Häusliche Gewalt ist ein gravierendes gesellschaftliches Problem, das leider auch in Deutschland weit verbreitet ist. Sie betrifft nicht nur Frauen, sondern auch Männer und Kinder, wobei Frauen statistisch gesehen weitaus häufiger betroffen sind.
Laut den jüngsten Berichten des Bundeskriminalamts (BKA) wurden im Jahr 2022 mehr als 240.000 Opfer häuslicher Gewalt registriert, was einen besorgniserregenden Anstieg von rund 8,5 % im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Besonders dramatisch sind die Femizide – Tötungsdelikte an Frauen durch Partner oder Ex-Partner.
Jeden Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner mit dem Versuch konfrontiert, sie zu töten, und jeden dritten Tag kommt es zu einem tödlichen Vorfall. 133 Frauen wurden im Jahr 2022 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet.
Als Rechtsanwältin im Bereich Familienrecht und Opferschutz kann ich betroffenen Frauen und Männern in solchen schweren Situationen juristisch zur Seite stehen und ihnen helfen, ihre Rechte durchzusetzen.
Es ist von entscheidender Bedeutung, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um vor weiteren Übergriffen geschützt zu werden.
Häusliche Gewalt umfasst alle Formen von physischer, psychischer, sexueller und finanzieller Misshandlung innerhalb eines häuslichen Umfelds. Diese Gewalt kann sowohl von Partnern als auch von anderen Familienmitgliedern ausgeübt werden. In vielen Fällen beginnt häusliche Gewalt schleichend und verstärkt sich im Laufe der Zeit. Es gibt verschiedene Formen häuslicher Gewalt, die jeweils eigene Merkmale und Auswirkungen auf die betroffenen Personen haben.
Schläge, Tritte, Würgen oder andere Formen der physischen Misshandlung sind die bekannteste und sichtbarste Form der häuslichen Gewalt. Sie hinterlassen oft sichtbare Verletzungen wie blaue Flecken, Prellungen oder Brüche.
Dazu zählen verbale Misshandlungen, ständige Beschimpfungen, Bedrohungen, Erniedrigungen oder die Isolation vom sozialen Umfeld. Psychische Gewalt kann ebenso zerstörerisch wirken wie körperliche Misshandlungen und hat oft langfristige Folgen für das Selbstwertgefühl des Opfers.
Diese Form der Gewalt umfasst den Zwang zu sexuellen Handlungen ohne Zustimmung des Opfers. Auch innerhalb von Partnerschaften ist dies eine schwerwiegende Verletzung der körperlichen und seelischen Integrität des Opfers.
Hierbei wird das Opfer durch den Täter in seiner finanziellen Unabhängigkeit eingeschränkt. Dies kann durch das Verwehren von eigenem Zugang zu Geldmitteln oder durch die totale Kontrolle des Haushaltsbudgets geschehen, wodurch das Opfer in eine abhängige und hilflose Situation gebracht wird.
In solchen Fällen stehe ich als Rechtsanwältin bereit, um rechtliche Schritte zu ergreifen und Betroffenen zu helfen, sich von der Gewalt zu befreien. Kontaktieren Sie mich gerne bei Fragen oder wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen.
Ein bedeutender Teil des Problems von häuslicher Gewalt ist das sogenannte Dunkelfeld, also Straftaten, die nicht zur Anzeige gebracht werden. Viele Opfer von häuslicher Gewalt scheuen sich, die Polizei zu rufen oder eine Anzeige zu erstatten, sei es aus Angst vor Rache, Scham oder dem Gefühl, dass sie sowieso nichts ändern können. Es ist zu vermuten, dass die tatsächliche Zahl der Opfer deutlich höher liegt als die registrierten Fälle. Die LeSuBiA-Studie, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) initiiert wurde, soll helfen, dieses Dunkelfeld zu erfassen und die Prävention zu verbessern.
Als Rechtsanwältin unterstütze ich meine Mandantinnen und Mandanten dabei, sich zu öffnen und den ersten Schritt zu gehen – durch die Anzeige der Tat und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
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Opfer häuslicher Gewalt haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten, sich zu schützen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Diese Maßnahmen können sowohl präventiver als auch reaktiver Natur sein:
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Es ist von größter Bedeutung, dass Geschädigte wissen, dass sie nicht alleine sind und Unterstützung finden können. Hierzu gibt es zahlreiche Hilfetelefone für Opfer häuslicher Gewalt, die rund um die Uhr erreichbar sind. Diese bieten vertrauliche Beratung und können auf Wunsch helfen, rechtliche Schritte zu unternehmen. Auch Notrufnummern und Sicherheits-Apps sind nützliche Werkzeuge, um schnell Hilfe zu rufen, wenn akute Gefahr besteht.
Häusliche Gewalt umfasst physische, psychische, sexuelle und finanzielle Misshandlung im häuslichen Umfeld. Dazu gehören u. a. Schläge, Beschimpfungen, sexuelle Übergriffe und Kontrolle über Geld oder soziale Kontakte – durch Partner, Ex-Partner oder andere Familienmitglieder.
In akuten Gefahrensituationen sollten Sie sofort die Polizei rufen. Diese kann den Täter festnehmen oder ihm einen Platzverweis erteilen. Zudem kann rasch eine einstweilige Verfügung beim Gericht beantragt werden, die weiteren Kontakt untersagt und Schutz bietet.
Opfer können u. a. eine einstweilige Verfügung beantragen, Strafanzeige stellen, Schutz in Frauenhäusern suchen und sich rechtlich vertreten lassen. Auch Sorgerechts- und Unterhaltsfragen lassen sich gerichtlich klären, wenn Kinder betroffen sind.
Viele Opfer haben Angst vor Rache, schämen sich oder glauben, dass sich ohnehin nichts ändern wird. Das sogenannte „Dunkelfeld“ häuslicher Gewalt ist groß. Eine Anzeige ist jedoch der erste wichtige Schritt, um Hilfe und Schutz zu erhalten.
Neben rechtlicher Unterstützung durch spezialisierte Anwältinnen und Anwälte gibt es bundesweit Frauenhäuser, Beratungsstellen und Hilfetelefone. Diese bieten rund um die Uhr vertrauliche Beratung, Notunterkünfte und Hilfe bei rechtlichen Schritten.
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Ich bin eine selbständige Rechtsanwältin mit Sitz in Karlsruhe und habe mich auf Strafrecht und Familienrecht spezialisiert. Meine Kanzlei wurde im Jahr 2021 gegründet.