Die Opferhilfe bildet eine wesentliche Säule im strafrechtlichen System, indem sie die Rechte der Opfer innerhalb des staatlich geregelten Strafverfahrens stärkt. Während das Strafrecht primär von dem staatlichen Strafmonopol geprägt ist, das Selbstjustiz verhindert und die rechtliche Ordnung aufrechterhält, bietet die Opferhilfe eine notwendige Ergänzung, indem sie sicherstellt, dass die Stimmen der Opfer gehört und ihre Rechte im Strafprozess berücksichtigt werden.
Im materiellen Strafrecht, welches die spezifischen Handlungen definiert, die strafbar sind, wird oft die Perspektive des Täters betont. Die Opferhilfe jedoch fokussiert sich auf die Auswirkungen dieser Taten. Im Fokus stehen die Unterstützung von Geschädigten, die Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und die Forderung von Schmerzensgeldern. Formelles Strafrecht, insbesondere die Bestimmungen der Strafprozessordnung, gewährleistet zwar ein gerechtes Verfahren für den Angeklagten, doch die Opferhilfe ergänzt dieses System, indem sie spezifische Dienste wie psychosoziale Prozessbegleitung, rechtliche Vertretung in Nebenklageverfahren und Hilfe bei der Antragstellung auf staatliche Entschädigungen bietet.