Eine Nebenklage ist im deutschen Strafrecht das Recht von Geschädigten einer Straftat sich einer Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den/die Täter:in anzuschließen und so aktiv an dem Prozess teilzunehmen. Dabei kann der/die Nebenkläger:in eigene Rechte wahrnehmen, etwa durch die Stellung von Anträgen, die Befragung von Zeugen oder die Einbringung von Beweismitteln.
Die Geschädigten können sich hier einen Rechtsbeistand nehmen, der sie oder ihn im Verfahren vertritt. Diese können sodann alle Rechte der Staatsanwaltschaft wahrnehmen, allerdings immer mit dem Ziel, die Rechte des Opfers zu schützen und eine Entschädigung zu erreichen.
Wenn die Geschädigten selbst keine aktive Rolle in dem Prozess innehaben möchten, es ihnen aber wichtig ist, dass jemand seine / ihre Rechte vertritt, ist es auch möglich, dass lediglich der/die Rechtsanwalt:in an dem gesamten Prozess teilnimmt. Die Geschädigten müssen dann gegebenenfalls lediglich für die eigene Zeugenaussage erscheinen.
Die Nebenklage kann insbesondere bei Sexualdelikten oder schweren Gewalttaten erhoben werden. Die Nebenklage wird meist dann zugelassen, wenn das Opfer persönlich betroffen ist, etwa bei Körperverletzung, sexuellen Übergriffen, oder Tötungsdelikten.
Der Beitrag Rechtsanwalt Nebenklage beleuchtet die Rechte und Möglichkeiten, die Nebenkläger:innen zur Verfügung stehen, und erklärt, wie Geschädigte ihre Interessen bestmöglich vertreten können. Darüber hinaus wird auf das Adhäsionsverfahren eingegangen, das eine Verbindung zwischen strafrechtlicher Aufarbeitung und zivilrechtlichen Ansprüchen wie Schadenersatz und Schmerzensgeld schafft. Ob als aktive Beteiligung oder durch Vertretung durch einen/eine Anwalt:in – die Nebenklage bietet Opfern eine wertvolle Möglichkeit, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und Gerechtigkeit zu erfahren.
Das Ziel der Nebenklage ist es, die Rechte und Interessen des Opfers im Strafverfahren zu wahren und sicherzustellen, dass die Tat nicht nur im Hinblick auf die/den Angeklagte:n, sondern auch aus Sicht des Opfers angemessen verfolgt wird. Sie bietet eine zusätzliche Möglichkeit, Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens zu nehmen. Die Anklage wird weiterhin von der Staatsanwaltschaft erhoben und geführt. Als Nebenkläger:in kann man sodann ergänzend agieren und versuchen, den Schaden für das Opfer zu dokumentieren und gegebenenfalls auch eine Entschädigung oder Wiedergutmachung zu erreichen.
Geschädigte einer Straftat haben unter Umständen auch Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. In einem Strafverfahren wird über solche Ansprüche nicht automatisch entschieden, da es sich hierbei um zivilrechtliche Ansprüche handelt. Wer solche Ansprüche geltend machen will, kann dies entweder in einem eigenständigen Zivilprozess tun oder in einem sogenannten Adhäsionsverfahren innerhalb des Strafverfahrens. Das Adhäsionsverfahren ist ein Verfahren, welches dem Strafverfahren angehängt wird, sodass in einem Verfahren sogleich auch über die zivilrechtlichen Ansprüche der/des Verletzten entschieden werden kann. Dazu ist ein Adhäsionsantrag erforderlich. Neben dem Opfer können auch dessen Angehörige oder Erb:innen Ansprüche geltend machen.
Als Opferanwältin berate ich Sie gerne über die Nebenklage und Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.
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Nebenklagen können von Geschädigten schwerwiegender Straftaten wie Körperverletzung, sexuellen Übergriffen oder Tötungsdelikten eingereicht werden. Auch Angehörige oder Erb:innen des Opfers können eine Nebenklage einbringen.
Nebenkläger:innen dürfen Akteneinsicht nehmen, Anträge stellen, Fragen an Zeug:innen und den/die Angeklagte:n richten und sich von einem/einer Rechtsanwalt:in vertreten lassen.
Die Nebenklage dient dem Schutz der Opferrechte, der angemessenen Aufarbeitung der Tat aus Sicht des Opfers und, falls gewünscht, der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
Das Adhäsionsverfahren erlaubt es Geschädigten, zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld direkt im Strafverfahren geltend zu machen, ohne ein separates Zivilverfahren anstrengen zu müssen.
Geschädigte müssen nicht zwangsläufig persönlich teilnehmen. Eine/Ein Rechtsanwalt:in für Nebenklage kann sie umfassend vertreten, sodass sie nur für eine mögliche Zeugenaussage erscheinen müssen.
Ich bin eine selbständige Rechtsanwältin mit Sitz in Karlsruhe und habe mich auf Strafrecht und Familienrecht spezialisiert. Meine Kanzlei wurde im Jahr 2021 gegründet.