Logo Lena Dieterle - Rechtsanwältin für Strafrecht & Familienrecht

Rechtsanwältin für Strafrecht - Lena Dieterle

Als Anwältin für Strafrecht in Karlsruhe befasst sich Rechtsanwältin Lena Dieterle mit dem deutschen Strafrecht, dem Rechtsgebiet, das sich mit den vom Gesetz als strafbar definierten Handlungen befasst und die entsprechenden Rechtsfolgen für die Täter festlegt. Als Strafverteidigerin vertritt sie Mandanten bundesweit.

Oberstes Ziel im Strafrecht ist die Vermeidung eines Ermittlungs- und Strafverfahrens. Die Tätigkeit einer Strafverteidigerin beginnt daher bereits im Vorfeld strafrechtlicher Ermittlungen. Vor unangenehmen Situationen und strafrechtlichen Konsequenzen kann eine professionelle und kompetente anwaltliche Hilfe bewahren.

Lena Dieterle - Über Mich
Lena Dieterle
Rechtsanwältin
0721 / 22055
Persönliche und diskrete Beratung - zugeschnitten auf Ihren Einzelfall
Verständnis und Erfahrung in verschiedenen Verfahrensabläufen
Fachwissen als Sozialarbeiterin für das Jugendstrafrecht
Umfängliches Netzwerk zu Karlsruher Gerichten und Staatsanwaltschaften
Schützen Sie Ihre Rechte
kontaktieren Sie mich jetzt!

Das Strafrecht als Rechtsgebiet

Das Strafrecht hat zum Ziel, die Gesellschaft vor bestimmten unerwünschten Handlungen von Personen zu schützen. Dazu stellt der Gesetzgeber diese Handlungen unter eine strafrechtliche Sanktion. Der Straftatbestand muss eine bestimmte Handlung unter Strafe stellen, sodass sich jeder daran orientieren kann und weiß, mit welcher Strafe er rechnen muss, wenn er diese Handlung begeht.

Die Entwicklung, welche Handlungen strafbar sind und welche nicht, hängt nicht zuletzt von den vorherrschenden gesellschaftlichen Gerechtigkeits- und Moralvorstellungen ab. Dies zeigt beispielsweise die teilweise Legalisierung von Cannabis.

Strafrecht - 1

Strafmonopol des Staates

Das Strafrecht ist geprägt vom staatlichen Strafmonopol. Damit soll jede Form der Selbstjustiz verhindert werden. Vielmehr überträgt das Volk der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten den Schutz der Gesellschaft und die Durchsetzung des Rechts vor strafrechtlich relevanten Taten. Nur der Staat darf begangenes Unrecht - die Verletzung bestehender Straftatbestände - verfolgen und ahnden.

Materielles und formelles Strafrecht

Der Kern des Strafrechts lässt sich in zwei Säulen unterteilen: das formelle Strafrecht und das materielle Strafrecht.

Das formelle Strafrecht befasst sich nicht mit der Strafe oder der Strafandrohung für bestimmte strafwürdige Handlungen. Zum formellen Strafrecht gehören die Vorschriften über das Strafverfahren und die Vorschriften über den Strafvollzug. Die insbesondere in der Strafprozessordnung geregelten strafprozessualen Vorschriften gewährleisten ein rechtsstaatliches Verfahren, in welchem dem Angeklagten sein rechtliches Gehör eingeräumt wird.

Das Strafprozessrecht enthält auch Normen darüber, wie Beweise erhoben werden dürfen, welche Beweise nicht erhoben werden dürfen oder welche Maßnahmen gegen den Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten in den verschiedenen Stadien des Ermittlungs- und Strafverfahrens zulässig sind. Im formellen Strafrecht geht es darum, das materielle Strafrecht durchzusetzen.

Das materielle Strafrecht umfasst alle Normen, die bestimmte Handlungen einer Person unter Strafe stellen. Die strafrechtlich relevante Handlung kann in einem aktiven Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen liegen. Die weitaus meisten Strafnormen finden sich im Strafgesetzbuch.

Das Strafgesetzbuch regelt vor allem die allgemeinen Straftaten, die von jedermann begangen werden können. Aber auch in anderen Gesetzen finden sich spezielle Strafnormen, die aus anderen Rechtsgebieten stammen. Dies wird als sogenanntes Nebenstrafrecht bezeichnet. Solche Normen finden sich etwa in folgenden Gesetzen:

  • Waffengesetz - unerlaubter Waffenbesitz
  • Betäubungsmittelgesetz - unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln/Drogen
  • Bundesdatenschutzgesetz - unerlaubter Weitergabe personenbezogener Daten
  • Abgabenordnung - Steuerhinterziehung
  • Bundesnaturschutzgesetz - §§ 71, 71 a
  • Bundesjagdgesetz - §§ 38, 38a

Anwältin für Strafrecht in Karlsruhe

Frau Dieterle absolvierte neben ihrem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Heidelberg auch das Studium der Sozialen Arbeit. Durch die Kombination von Recht und Sozialem sticht Rechtsanwältin Dieterle nicht nur mit ihren fachlichen Kenntnissen hervor, sondern bringt auch Verständnis für die aktuelle Situation und Hintergründe der gegebenenfalls begangenen Tat mit.

Insbesondere im Jugendstrafrecht sind die pädagogischen und sozialen Fertigkeiten von Frau Dieterle von Vorteil. Ihre Leidenschaft für das Strafrecht entdeckte Lena Dieterle bereits während des Studiums. Sie legte daher den Schwerpunkt ihres Studiums auf das Strafrecht. So spezialisierte sie sich schon früh auf das Strafprozessrecht und das Jugendstrafrecht sowie auf die Kriminalwissenschaften.

Am Landgericht Karlsruhe absolvierte sie ihr Referendariat. Dieses nutzte sie, um ihre strafrechtlichen Kenntnisse weiter zu vertiefen, indem sie unter anderem bei einer Strafverteidigerin, bei der Staatsanwaltschaft und beim Jugendgericht tätig war. Seit 2021 ist Lena Dieterle als selbständige Rechtsanwältin in Karlsruhe niedergelassen.

 

Strafverteidigerin Lena Dieterle

Als Anwältin für Strafrecht in Karlsruhe vertritt Lena Dieterle ihre Mandanten in Karlsruhe und bundesweit. Die Schwerpunkte ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegen sowohl im Strafrecht als auch im Familienrecht. Im Bereich des Strafrechts ist Frau Rechtsanwältin Dieterle als Strafverteidigerin und im Rahmen der Opferhilfe als Betreuerin von Opfern von Straftaten tätig.

Frau Rechtsanwältin Dieterle ist in nahezu allen Bereichen des Strafrechts tätig, wobei sie sich schwerpunktmäßig mit den folgenden Bereichen befasst:

  • Betäubungsmitteldelikte
  • Körperverletzung
  • Diebstahl und Betrug
  • Jugendstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Opferhilfe
  • Nebenklage

Sexualstraftaten werden nicht bearbeitet.

FAQ Strafrecht

1. Ich habe eine Vorladung zur Aussage bei der Polizei erhalten. Muss ich hingehen?

Vorladungen der Polizei zu einer Vernehmung, sei es als Zeuge oder als Beschuldigter, erwecken oft den Eindruck, man müsse der Vorladung Folge leisten. Man ist jedoch nicht verpflichtet zu erscheinen. Sowohl als Beschuldigter als auch als Zeuge muss man keine Angst vor einem Besuch der Polizei und einer zwangsweisen Vorführung zur Vernehmung haben.
Etwas anders sieht es aus, wenn es sich um eine Vorladung zur Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft (ein eher seltener Fall) oder durch den Ermittlungsrichter handelt. Diesen Vorladungen ist Folge zu leisten. Andernfalls droht tatsächlich eine zwangsweise Vorführung.
Denn was als Zeugenvernehmung beginnt, kann durch die eigene Aussage schnell zu einer Beschuldigtenvernehmung werden: dies gilt vor allem dann, wenn das, was man sagt, einen selbst belasten sollte. Als Beschuldigter einer Straftat steht Ihnen jedoch das Recht zu, zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen.

2. Die Polizei hat mich festgenommen und wirft mir eine Straftat vor. Was soll ich tun?

Wenn die Polizei Sie festgenommen hat, lassen Sie sich den Haftbefehl und einen eventuellen Durchsuchungsbefehl zeigen. In jedem Fall sollten Sie - und das ist der wichtigste Ratschlag im Strafrecht! - gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nichts sagen und schweigen!
Fordern Sie einen Anwalt und besprechen Sie Aussagen oder Einlassungen nur mit Ihrem Anwalt. Auch wenn die Beamten mit Ihnen ein scheinbar zwangloses Gespräch beginnen, lassen Sie sich nicht darauf ein!

3. Mir wurde ein Strafbefehl zugestellt. Ist es sinnvoll dagegen vorzugehen?

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, müssen Sie schnell handeln. Die Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl ist sehr kurz und beträgt nur 2 Wochen! Der Strafbefehl kommt einem Strafurteil gleich und setzt eine bestimmte Strafe gegen Sie fest. Meist wird das Strafbefehlsverfahren bei leichten bis mittelschweren Delikten angewandt, vor allem bei Verkehrsdelikten. Es hat den Vorteil, dass keine öffentliche Hauptverhandlung stattfindet.
Gegen den Strafbefehl kann entweder in beschränktem Umfang Einspruch eingelegt werden, weil die Bemessung der Geldstrafe in Tagessätzen unrichtig ist. Man kann aber auch in vollem Umfang Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, z.B., wenn man die vorgeworfene Tat gar nicht begangen hat. Bei einem unbeschränkten Einspruch kommt es in der Regel zu einer öffentlichen Hauptverhandlung.

4. Ich wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Wann bin ich vorbestraft?

Das Thema Vorstrafe ist im Zusammenhang mit dem Führungszeugnis relevant. Arbeitgeber, vor allem in bestimmten Branchen, verlangen häufig ein Führungszeugnis. In ein Führungszeugnis, das vom Bundesamt für Justiz ausgestellt wird, werden nur Verurteilungen zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen (also ab 91 Tagessätzen) oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten aufgenommen.
Im engeren Sinne vorbestraft ist man jedoch außerhalb des Führungszeugnisses, wenn man durch Urteil eines Strafgerichts oder durch Strafbefehl rechtskräftig zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.

5. Ich bin wegen einer Straftat angeklagt. Brauche ich einen Strafverteidiger?

Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, sollten Sie sich in jedem Stadium der Ermittlungen von einem Strafverteidiger vertreten lassen. Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht haben in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren den Vorteil der Kenntnis der Akten, der Beweismittel und der juristischen Erfahrung auf diesem Gebiet.
Um sich im Sinne einer Waffengleichheit gegen die Maßnahmen und Ermittlungen und gegen die "Gegenseite" zur Wehr setzen zu können, benötigen Beschuldigte und Angeklagte einen ebenso gut ausgebildeten und erfahrenen Strafverteidiger an ihrer Seite, der ihren Interessen verpflichtet ist. Der Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen und sich so einen Überblick über die Beweislage und die konkreten Vorwürfe verschaffen. Dies ist Ihnen als Beschuldigtem ohne anwaltliche Vertretung verwehrt.
Die Beauftragung eines Anwalts für Strafrecht und Strafverteidigers ist daher in jedem Stadium des Verfahrens sinnvoll.

Lena Dieterle ist Rechtsanwältin und spezialisiert auf Strafrecht und Familienrecht. Als Strafverteidigerin vertritt sie Beschuldigte, Angeschuldigte und Angeklagte in allen Phasen des strafrechtlichen Ermittlungs- und Strafverfahrens.

Wurden Sie vorgeladen, um bei der Polizei auszusagen? Sind Sie verhaftet worden oder hat eine Hausdurchsuchung bei Ihnen stattgefunden? Haben Sie eine Anklageschrift erhalten? Ist Ihnen ein Strafbefehl zugestellt worden? Rechtsanwältin Lena Dieterle steht Ihnen jederzeit beratend und unterstützend zur Seite, egal ob Sie beschuldigt sind oder angeklagt werden. 

Im Rahmen der Opferhilfe betreuen wir auch Opfer von Straftaten.

Über Lena Dieterle

Ich bin eine selbständige Rechtsanwältin mit Sitz in Karlsruhe und habe mich auf Strafrecht und Familienrecht spezialisiert. Meine Kanzlei wurde im Jahr 2021 gegründet.

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