Wer mit einem rechtlichen Problem konfrontiert ist, hat oft viele Fragen – aber nicht sofort alle Antworten. Gerade im Familienrecht und im Strafrecht ist die Situation oft emotional belastend. Eine anwaltliche Erstberatung kann hier der erste wichtige Schritt sein, um rechtliche Klarheit und Orientierung zu gewinnen – ganz unkompliziert, transparent und auf Augenhöhe.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine Erstberatung bei mir beinhaltet, wie sie abläuft, was sie kostet und warum sich dieser Termin für viele Menschen lohnt.
Die Erstberatung ist ein einmaliger Beratungstermin, in dem ich als Rechtsanwältin Ihre Situation bewerte, Ihre Fragen beantworte und Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung gebe. Ziel ist es, eine fundierte Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob und wie Sie weiter vorgehen möchten – sei es außergerichtlich oder gerichtlich.
Es handelt sich um keine umfassende Fallbearbeitung, sondern um eine kompakte, praxisnahe Einschätzung mit klarer Orientierung und Vorschlägen, zu einer möglichen Vorgehensweise.
Eine Erstberatung umfasst:
Die Beratung erfolgt verständlich, ehrlich und lösungsorientiert – auch wenn eine Weiterverfolgung des Falls am Ende vielleicht nicht sinnvoll ist.
Die Erstberatung dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten, je nach Umfang des Sachverhalts und der Komplexität der rechtlichen Fragen. Ziel ist es, Ihnen in dieser Zeit ein klares Bild Ihrer rechtlichen Lage zu verschaffen.
Ich biete die anwaltliche Erstberatung flexibel und ortsunabhängig an:
Gerade wenn Sie weiter entfernt wohnen, aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht anreisen können oder ein schnelles Gespräch wünschen, ist die Erstberatung per Telefon oder Video eine unkomplizierte und effektive Lösung. Der Ablauf ist genauso persönlich und individuell wie im direkten Gespräch in der Kanzlei.

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Die Kosten der Erstberatung sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt.
Die Erstberatung kostet bei mir 190 EUR zzgl. MwSt.
Tipp: Wenn es im Anschluss zu einer weiteren Mandatierung kommt (z. B. zur Vertretung im Scheidungsverfahren oder im Strafverfahren), rechne ich die Erstberatung in der Regel auf das Folgemandat an.
Sollten Sie über geringes Einkommen verfügen, können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Damit ist die anwaltliche Beratung mit einem Eigenanteil von nur 15 € möglich. Für Kriminalitätsopfer besteht zudem die Möglichkeit, einen Beratungsscheck vom weissen Ring zu erhalten.
Insbesondere in sensiblen oder konfliktreichen Lebenssituationen kann eine frühe anwaltliche Beratung helfen, Fehler zu vermeiden und gute Lösungen zu finden – auch ohne sofort juristische Schritte einleiten zu müssen.
Gerade im Familienrecht und Strafrecht ist eine individuelle Beratung durch eine erfahrene Anwältin besonders wichtig – nicht nur juristisch, sondern auch menschlich.
Sie stehen vor einer rechtlichen Entscheidung?
Ich unterstütze Sie mit Erfahrung, Klarheit und Menschlichkeit. Buchen Sie Ihre anwaltliche Erstberatung und gewinnen Sie Sicherheit für die nächsten Schritte.
Ob Trennung, Sorge um Kinder, Fragen zur Unterhaltspflicht oder als Unterstützung im Strafverfahren. Eine anwaltliche Erstberatung kann die nötige Sicherheit schaffen, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Sie erhalten fundierte Informationen, individuelle Einschätzungen und vor allem eines: Klarheit.
Zögern Sie nicht, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen – oft lassen sich so größere Probleme vermeiden. Ich nehme mir die Zeit, Ihre Situation ernsthaft und verständlich zu besprechen – persönlich, telefonisch oder per Video.
Eine anwaltliche Erstberatung hilft Ihnen, Ihre rechtliche Situation richtig einzuschätzen und typische Fehler zu vermeiden. Sie erhalten eine erste Einschätzung zu Chancen, Risiken und Handlungsoptionen – ohne sofort ein Mandat erteilen zu müssen. So wissen Sie genau, ob sich weitere Schritte lohnen.
Die Erstberatung beim Anwalt beginnt mit einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens. Anschließend erhalten Sie eine rechtliche Einschätzung, Hinweise zu Fristen und möglichen nächsten Schritten. Der Ablauf ist transparent und auf Ihre Situation zugeschnitten – egal ob persönlich, telefonisch oder per Video.
Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung liegen in der Regel bei 190 € zzgl. MwSt. gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wenn Sie anschließend ein Mandat erteilen, wird diese Gebühr häufig angerechnet. Bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe beantragt werden, sodass nur ein Eigenanteil von 15 € anfällt.
Eine Erstberatung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie rechtliche Fragen haben, aber noch keine umfassende Vertretung benötigen. Besonders im Familienrecht (z. B. Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht) oder Strafrecht (z. B. Opfervertretung, Verteidigung) kann eine frühzeitige anwaltliche Erstberatung helfen, Klarheit zu gewinnen und die richtigen Schritte zu planen.
Ja, die anwaltliche Erstberatung kann flexibel erfolgen – in der Kanzlei, telefonisch oder per Video-Call. Das ist ideal, wenn Sie weiter entfernt wohnen, schnell Unterstützung benötigen oder aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen keinen Vor-Ort-Termin wahrnehmen können.
Bildquellennachweis: filmfoto I Canva.com

Lena Dieterle ist als Rechtsanwältin für Familienrecht und Opferhilfe in Karlsruhe tätig. Sie vertritt Mandanten engagiert bei Sorgerechtsangelegenheiten, Scheidungen, Umgangsregelungen und in der Opferhilfe bei Schädigungen durch Straftaten.
Mandanten aus Karlsruhe und Umgebung schätzen ihre klare, kompetente und vertrauensvolle Beratung – persönlich vor Ort oder digital.

Ich bin eine selbständige Rechtsanwältin mit Sitz in Karlsruhe und habe mich auf Strafrecht und Familienrecht spezialisiert. Meine Kanzlei wurde im Jahr 2021 gegründet.
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